Garantie

Garantiebedingungen

  1. Die Schadensanzeige muss uns umgehend, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Schadensfeststellung schriftlich angezeigt werden.
  2. Wir benötigen zur Schadensanzeige eine Kopie der Rechnung mit Lieferschein.
  3. Uns ist mit der Schadensanzeige die Gelegenheit einzuräumen, den Schaden innerhalb von einer Woche ab Anzeige in Augenschein zu nehmen und zu beurteilen.
  4. Der Einbau des Materials muss den zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Regeln der Technik entsprechen.
  5. Im Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Andere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind nicht Inhalt unserer Garantie.
  6. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäße Eingriffe von außen, unsachgemäße Handhabung des Liefergegenstandes, Nichtbeachtung unserer Instruktionen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
  7. Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte erster Wahl. Restposten und Sonderposten sowie Materialien, die bereits an anderen Bauvorhaben eingebaut wurden, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
  8. Wir haften aus den übernommenen Garantien nur für solche Garantiefälle, die uns innerhalb der jeweils erklärten Garantiefrist gemäß vorstehend Nr. 1 mitgeteilt werden. Die Garantiefrist beginnt mit der Ablieferung unserer Materialien beim Garantieberechtigten. Dieser hat den Zeitpunkt der Ablieferung nachzuweisen; andernfalls beginnt die Garantiefrist mit der Ablieferung der betreffenden Materialien bei unserem Käufer.
  9. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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