Empfehlungen zur Festlegung des Abflussbeiwertes von befestigten Flächen

Die gesplittete Abwassergebühr kommt

Dort, wo die gesplittete Abwassergebühr zur Festsetzung der Gebühren für die Regenwasserbeseitigung noch nicht eingeführt wurde, wird dies über kurz oder lang flächendeckend umgesetzt werden. Die Städte und Gemeinden werden dann die Grundstückseigentümer nach dem Versiegelungsmaßstab veranlagen, das heißt entsprechend der befestigten und angeschlossenen Fläche. Für versickerungsfähige Flächen und solche, die an eine Versickerungsanlage angeschlossen sind, fallen dann keine oder reduzierte Gebühren an, weil sie das öffentliche Kanalnetz nicht oder nur gering in Anspruch nehmen.

Die vielerorts noch praktizierte Gebührenfestlegung nach dem so genannten "Einheitlichen Frischwassermaßstab" dürfte somit bald Geschichte sein. Sie ist ungerecht und auf Dauer nicht haltbar. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dazu in seinem Urteil vom März 2010 (Az: 2 S 2938/08) entschieden, dass die Gemeinden bei der Berechnung der Gebühren für die Regenwasserbeseitigung nicht mehr den so genannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab anwenden dürfen. "Der Frischwasserverbrauch lasse nämlich keinen verlässlichen Rückschluss darauf zu, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage gelange", so das Gericht in seiner Begründung.

Versickerungsfähige Betonpflastersysteme haben viele Vorteile

Mit der Umsetzung einer gesplitteten Abwassergebühr bietet sich dem Hauseigentümer, aber auch der Industrie und dem Gewerbe ein besonderer Anreiz, mehr versickerungsfähige Flächen auf ihrem Grundstück zu schaffen. Dies hat bekanntlich viele Vorteile. Der Regenwasserabfluss wird deutlich reduziert. Kanäle und Klärwerke werden entlastet, insbesondere bei den zunehmend auftretenden Starkregenereignissen. Die Grundwasserneubildung wird gefördert. Das Mikroklima wird verbessert. Und jetzt lassen sich damit auch noch Abwassergebühren sparen.

Welcher Abflussbeiwert ist der richtige?

Der Abflussbeiwert dient vorrangig dazu, für ein Grundstück die Dimensionierung einer zu bauenden Entwässerungseinrichtung oder Versickerungsanlage anhand eines bestimmten Bemessungsregens und somit eines bestimmten Abflusses zu ermöglichen. Umgekehrt errechnet sich daraus natürlich auch, welche Regenmenge nicht abfließt, also auf dem Grundstück verbleibt. Somit ist der Abflussbeiwert auch dann eine wichtige Kenngröße, wenn für Grundstücke, die an bereits vorhandene Entwässerungseinrichtungen angeschlossen sind, quantitativ ermittelt werden soll, mit welcher Niederschlagsmenge die Entwässerungseinrichtung nicht in Anspruch genommen wird. Diese Berechnung stellt praktisch die Basis für die Inanspruchnahme etwaig in Aussicht gestellter Reduzierungen bei der Niederschlagsgebühr dar.

Bei der Festlegung von Abflussbeiwerten für befestigte Flächen gibt es oftmals große Unterschiede in den einzelnen Städten und Gemeinden. Manche Festlegungen basieren dabei auf längst nicht mehr aktuellen Erfahrungen und Annahmen. Der aktuelle Stand der Technik und des Wissens findet sich darin häufig nicht wieder.

Der Betonverband SLG hat den aktuellen Stand der einschlägigen Normen und Regelwerke sowie der wissenschaftlichen Arbeiten recherchiert und daraus die nachfolgende Tabelle entwickelt. Die darin genannten Abflussbeiwerte sind – unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussparameter und langjähriger Erfahrungen – zutreffende Mittelwerte. Sie werden zur flächendeckenden Anwendung in Deutschland und somit als Hilfestellung bei der Bemessung von Niederschlagsgebühren ausdrücklich empfohlen.

Abflussbeiwert befestigter Flächen

Art der befestigten FlächeAbflussbeiwert
fugenlose Asphaltdecke oder Betondecke1,0
Pflasterdecke oder Plattenbelag mit Fugenverguss oder vermörtelten Fugen0,9
Pflasterdecke (auch aus Verbundsteinen) oder Plattenbelag mit ungebundener Fugenausführung und herkömmlichen Fugenbreiten0,7
begrünter Belag aus Rasengittersteinen oder aus Pflastersteinen mit aufgeweiteten Fugen (z.B. Rasenfugenpflaster)0,4
Versickerungsfähiger Belag (z.B. Dränpflaster), Pflasterdecke oder Plattenbelag mit aufgeweiteten und splittverfüllten Fugen, Belag aus Rasengittersteinen (splittverfüllt)0,4

Ein versickerungsfähiges Pflaster macht noch keine versickerungsfähige Bauweise

Die Versickerungsfähigkeit eines Pflasters und die Anwendung der empfohlenen Abflussbeiwerte nützt leider nichts, wenn es "unter dem Pflaster nicht stimmt". Die darunter befindlichen Schichten sowie der Baugrund müssen ebenfalls die notwendige Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Das System "Wasserdurchlässige Flächenbefestigung" ist nur so gut wie sein schwächstes Bauteil. Bei Beachtung der einschlägigen Technischen Regeln und ein wenig ausgewählter Fachliteratur im Zuge der Planung, Baustoffauswahl und Ausführung ist es überhaupt kein Problem, eine dauerhaft funktionsfähige wasserdurchlässige Befestigung mit Betonsteinen herzustellen.
Damit soll auch die häufig gestellte Frage: "Wann sollte eine versickerungsfähige Pflasterbauweise behördlich anerkannt werden und wann nicht?" ihre Antwort erhalten. Der behördlichen Anerkennung steht nichts im Wege, wenn der Antragsteller darlegen kann, dass bei seiner versickerungsfähigen Pflasterbauweise die einschlägigen Technischen Regeln beachtet wurden, geeignete Baustoffe Verwendung fanden und eine fachgerechte Ausführung aller Schichten erfolgte.